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Unfallratgeber

Nutzungsausfall nach einem Unfall: So wird er berechnet

Schwarzer Audi mit eingedrücktem Kotflügel und offener Motorhaube in der Werkstatt

Steht Ihr Auto nach einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, in der Werkstatt, können Sie es in dieser Zeit nicht fahren. Nehmen Sie keinen Mietwagen, kann Ihnen dafür eine Entschädigung für jeden Tag ohne Auto zustehen. Das nennt man Nutzungsausfall. Die Gerichte behandeln den Verlust der Nutzung eines privat genutzten Autos als Schaden, den der Unfallverursacher ersetzen muss. In der Praxis zahlt das seine Haftpflichtversicherung.

Wann kommt Nutzungsausfall in Frage?

Für wie viele Tage?

Für die Zeit, in der Sie wirklich ohne Auto sind. Bei einer Reparatur ist das im Normalfall die Reparaturdauer. Ist das Auto nicht mehr zu reparieren, zählt die Zeit, die man braucht, um ein vergleichbares Fahrzeug zu beschaffen, die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer. Beide Werte schätzt der Sachverständige im Gutachten. Verzögert sich die Reparatur ohne Ihr Zutun, etwa weil ein Ersatzteil fehlt, kann sich die Zeit verlängern.

Lassen Sie das Auto nicht reparieren und fahren beschädigt weiter, fehlt Ihnen die Nutzung nicht. Dann gibt es in der Regel auch keinen Nutzungsausfall.

Wie hoch ist der Betrag pro Tag?

Der Tagessatz hängt vom Fahrzeug ab. In der Praxis wird er aus einer Tabelle abgelesen, in der Autos nach Modell, Motor und Ausstattung in Gruppen eingeteilt sind. Sie ist nach ihren Herausgebern Sanden, Danner und Küppersbusch benannt. Bei älteren Fahrzeugen wird oft eine niedrigere Gruppe angesetzt. Die Rechnung selbst ist einfach:

Tagessatz der Gruppe × Anzahl der Tage ohne Auto

Was steht dazu in unserem Gutachten?

Im Gutachten von HSN stehen die voraussichtliche Reparaturdauer, bei einem Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, und die Nutzungsausfallgruppe Ihres Fahrzeugs. Damit haben Sie und Ihre Kanzlei die Grundlage für die Berechnung. Geltend machen Sie den Nutzungsausfall selbst oder über Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Dieser Text erklärt, wie es üblicherweise läuft. Ob und in welcher Höhe Ihnen etwas zusteht, hängt von Ihrem Fall ab. Dafür ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig. Wir sind Kfz-Sachverständige und erstellen das Gutachten.

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Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, nehmen den Schaden auf und erstellen das Gutachten.

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